Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel Bayern Vital für den Hotelaufnahmevertrag (AGB)

1. Geltungsbereich 
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des §651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt die Begriffe Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß §540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird. 
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. 

2. Vertragsabschluss, -partner 
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „Buchen Zahlungspflichtig“ zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen den vereinbarten bzw. geltenden Preis des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. 
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 
3.4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. 
3.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. 
3.6. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 
3.7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde. 
3.8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. 
3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann. 

4. Rücktritt des Kunden/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 
4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht. 
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt. 
4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so gelten, sofern nicht anders vereinbart, bei nicht Nichtanreise bzw. Stornierung folgende Berechnungsschemata: 
Bis 28 Tage vor der Anreise – kostenlose Stornierung 
27 – 15 Tage vor der Anreise werden 25 % vom gesamten Reisepreis berechnet 
14 – 7 Tage vor der Anreise werden 45 % vom gesamten Reisepreis berechnet 
6 – 1 Tag vor der Anreise werden 75 % vom gesamten Reisepreis berechnet 
Bei Stornierung am Anreisetag oder bei Nichtanreise wird der gesamte Reisepreis verrechnet. 
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 

5. Rücktritt des Hotels 
5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist. 
5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls 
− höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 
− Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; 
− das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; 
− der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; 
− ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 
5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend. 

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung am Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 

7. Haftung des Hotels 
7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 
7.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendung übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 

8. Schlussbestimmungen 
8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 
8.2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft (Ulm). Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Gästen, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben. 
8.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 
8.4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil. 
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Gutscheinshop des Hotel Bayern Vital

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die über den Gutscheinshop des Hotel Bayern Vital abgeschlossen werden.
1.2 Mit der Bestellung eines Gutscheins erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, das Hotel Palmenwald stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Anbieter
2.1 Der Gutscheinshop wird betrieben von:
ELOS Hospitality GmbH, Das Hotel Bayern Vital, Luitpoldstrasse 8, 83435 Bad Reichenhall, Deutschland.

§ 3 Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Gutscheine im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des ausgewählten Gutscheins ab.
3.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch das Hotel Palmenwald zustande. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Bestätigung per E-Mail oder durch die Übersendung des Gutscheins an den Kunden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird erst bei Einlösung des Gutscheins berechnet und ausgewiesen.
4.2 Die Bezahlung der Gutscheine erfolgt durch die im Gutscheinshop angegebenen Zahlungsmethoden.
4.3 Der Gutschein wird erst nach erfolgreicher Zahlung gültig. Bei Zahlungsproblemen behält sich das Hotel Palmenwald vor, die Bestellung zu stornieren.

§ 5 Lieferung
5.1 Gutscheine werden digital als PDF-Dokument per E-Mail oder, auf Wunsch des Kunden, in gedruckter Form für ein zusätzliches Entgelt per Post zugesandt. Die digitale Zustellung erfolgt in der Regel sofort nach Zahlungsbestätigung, kann jedoch in Einzelfällen bis zu 24 Stunden dauern. Gedruckte Gutscheine werden innerhalb von 3-5 Werktagen nach Zahlungseingang versandt.

§ 6 Einlösung und Gültigkeit von Gutscheinen
6.1 Gutscheine können ausschließlich im Hotel Bayern Vital eingelöst werden.
6.2 Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig, soweit auf dem Gutschein keine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben ist.
6.3 Der Gutschein kann nicht gegen Bargeld eingelöst werden und ist übertragbar, es sei denn, auf dem Gutschein ist explizit eine namentliche Bindung vermerkt.
6.4 Der Gutscheinwert wird auf Leistungen des Hotel Bayern Vital angerechnet. Übersteigt der Gutscheinwert die in Anspruch genommene Leistung, verbleibt der Restwert als Guthaben.
6.5 Der Gutscheinwert kann ausschließlich auf Raten und Leistungen, die vor Ort zahlbar sind, eingelöst werden. Nicht erstattbare Raten oder Leistungen sind mit einer direkten Abbuchung der Kreditkarte verbunden. In diesem Fall kann der Gutscheinwert auf weitere Leistungen vor Ort angewendet werden.

§ 7 Widerrufsrecht
7.1 Kunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Der Widerruf muss gegenüber dem Hotel schriftlich erfolgen, der zugesandte Gutschein ist im Falle eines Widerrufs an das Hotel zurückzusenden.
7.2 Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Gutschein auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist eingelöst wurde.

§ 8 Haftung
8.1 Das Hotel Bayern Vital haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Hotel Bayern Vital nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9 Datenschutz
9.1 Das Hotel Bayern Vital verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des Hotel Palmenwald.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Freudenstadt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 11 Salvatorische Klausel
11.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Dezember 2024